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VS Academy
Selbständigkeit – die ersten Schritte· 7 Min. Lesezeit
NEBENJOB

Nebentätigkeit beim Arbeitgeber: Wann ist Genehmigung nötig?

Nebentätigkeit und Arbeitgeber: Wann du sie anzeigen musst, wann eine Genehmigung nötig ist, wann er Nein sagen darf. Mit Musterschreiben und Checkliste.

Grafik eines E-Mail-Verlaufs: Die Anfrage an den Arbeitgeber zur Nebentätigkeit und eine offene Antwort.

Eine Nebentätigkeit neben dem Job ist für viele der erste Schritt raus aus dem reinen 9-to-5. Und genau dann taucht die Frage auf: Braucht es dafür die Genehmigung vom Arbeitgeber? Muss ich ihm überhaupt Bescheid sagen? Und was, wenn er Nein sagt?

Die gute Nachricht vorweg: In der Privatwirtschaft ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt. Du hast deinem Arbeitgeber nur einen Teil deiner Zeit verkauft, nicht deine ganze Arbeitskraft. Die weniger gute Nachricht: Es gibt Grenzen, und viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die du ernst nehmen solltest.

Hier erfährst du, was du melden musst, wann eine Genehmigung nötig ist, wann dein Arbeitgeber berechtigt Nein sagen darf und wie du das Gespräch führst. Mit einer Formulierung, die du übernehmen kannst. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit oder unklaren Klauseln helfen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder der Betriebsrat.

Ist eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung vom Arbeitgeber erlaubt?

Grundsätzlich ja. Eine allgemeine gesetzliche Genehmigungspflicht gibt es für Angestellte in der Privatwirtschaft nicht. Das gilt für einen Minijob genauso wie für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Eigene, strengere Regeln gelten für Beamte und teilweise im öffentlichen Dienst, dort sind Anzeige- oder Genehmigungspflichten gesetzlich oder tariflich vorgesehen.

Entscheidend ist also dein Arbeitsvertrag. Such darin nach Begriffen wie „Nebentätigkeit“, „Nebenbeschäftigung“, „anderweitige Tätigkeit“ oder „Wettbewerb“. Meist findest du eine von drei Varianten:

  • Keine Regelung: Du darfst grundsätzlich nebenher arbeiten. Melden musst du die Tätigkeit trotzdem, wenn sie die Interessen deines Arbeitgebers berühren kann.
  • Anzeigepflicht: Du musst die Nebentätigkeit vorher mitteilen, eine Zustimmung ist nicht nötig.
  • Genehmigungsvorbehalt: Du musst vorher um Zustimmung bitten. Der Arbeitgeber darf sie aber nur verweigern, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt sind.

Eine Klausel, die jede Nebentätigkeit pauschal verbietet, ist nach Einschätzung der IHKs und der Rechtsprechung unwirksam, weil sie die Berufsfreiheit unangemessen einschränkt. Daraus folgt aber nicht, dass du die Klausel ignorieren solltest. Melde die Tätigkeit trotzdem, dann bist du auf der sicheren Seite.

Wann darf der Arbeitgeber die Genehmigung verweigern?

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 464/00) hast du einen Anspruch auf Zustimmung, wenn die Nebentätigkeit keine betrieblichen Interessen beeinträchtigt. Typische Gründe, aus denen ein Nein berechtigt sein kann:

Konkurrenz zum Arbeitgeber

Solange dein Arbeitsverhältnis läuft, darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Für kaufmännische Angestellte steht das ausdrücklich in § 60 HGB, für alle anderen folgt es aus der Treuepflicht. Wer bei einem Softwareanbieter angestellt ist, sollte also nebenher nicht dieselbe Software für einen Wettbewerber verkaufen.

Zu viele Stunden insgesamt

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt für Arbeitnehmer werktäglich grundsätzlich acht Stunden. Bis zu zehn Stunden sind möglich, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Da Samstage als Werktage zählen, ergibt das höchstens 48 Stunden pro Woche im Schnitt. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Arbeitest du bei zwei Arbeitgebern, werden die Zeiten zusammengerechnet.

Ob auch die Stunden einer selbstständigen Nebentätigkeit mitzählen, wird nicht einheitlich beantwortet. Mehrere IHKs gehen davon aus, dass sie zu berücksichtigen sind. Plane deshalb so, dass Job und Nebentätigkeit zusammen in diesen Rahmen passen. Hinweis zum Stand Herbst 2026: Eine Reform hin zu einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Prüf vor deiner Planung, was aktuell gilt.

Urlaub, Krankheit und Leistung im Hauptjob

  • Während des gesetzlichen Mindesturlaubs darfst du keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Erholungszweck widerspricht (§ 8 Bundesurlaubsgesetz).
  • Während einer Krankschreibung ist alles tabu, was deine Genesung verzögern könnte.
  • Leidet deine Arbeit im Hauptjob sichtbar, weil du nachts für die Nebentätigkeit arbeitest, kann auch das ein berechtigter Grund sein.

Wie meldest du eine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber?

Schriftlich, kurz und sachlich. Eine E-Mail an Vorgesetzte oder Personalabteilung reicht meistens, je nachdem, wen dein Vertrag nennt. Drei Dinge gehören hinein: was du machst, in welchem Umfang und warum es nicht mit deinen Pflichten kollidiert.

Musterformulierung, die du anpassen kannst:

  • „Hallo Frau Krüger, gemäß meinem Arbeitsvertrag möchte ich Ihnen eine geplante Nebentätigkeit anzeigen (bzw. um Zustimmung bitten).“
  • „Ab dem 1. Dezember werde ich nebenberuflich selbstständig Beratungsgespräche für Unternehmen führen, die digitale Produkte anbieten. Der Umfang liegt bei etwa fünf bis acht Stunden pro Woche, ausschließlich abends und am Wochenende.“
  • „Die Tätigkeit steht nicht im Wettbewerb zu unserem Unternehmen, und ich achte darauf, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.“
  • „Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Ich würde mich über eine kurze schriftliche Bestätigung freuen.“

Bitte um eine schriftliche Antwort und heb sie auf. Eine Bemerkung auf dem Flur hilft dir in einem späteren Streit wenig.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Nein sagt?

Frag zuerst nach dem Grund. Oft steckt eine Sorge dahinter, die sich ausräumen lässt, etwa dass du für Kunden des Arbeitgebers tätig wirst oder morgens unausgeschlafen bist. Biete eine Lösung an: einen begrenzten Stundenumfang, einen Ausschluss bestimmter Branchen oder eine Probephase von drei Monaten.

Bleibt es bei einem Nein ohne nachvollziehbaren Grund, lohnt sich ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Fang die Tätigkeit nicht einfach trotzdem an. Eine Abmahnung ist schnell ausgesprochen, und das Verhältnis ist danach belastet.

Was passiert, wenn du die Nebentätigkeit nicht meldest?

Viele hoffen, dass es schon niemand merkt. Das ist ein schlechter Plan, denn Nebentätigkeiten fallen oft auf, als Profil auf LinkedIn, als Eintrag im Gewerberegister oder über einen gemeinsamen Bekannten. Hast du eine vertragliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht verletzt, ist eine Abmahnung die typische Folge. Wiederholt sich das, oder kommen weitere Pflichtverletzungen dazu, kann eine Kündigung drohen.

Richtig ernst wird es in drei Konstellationen: wenn die Nebentätigkeit deinem Arbeitgeber Konkurrenz macht, wenn du während einer Krankschreibung arbeitest und dadurch die Genesung gefährdest, oder wenn du während der Arbeitszeit für die Nebentätigkeit tätig wirst, etwa Kundengespräche aus dem Büro führst. Hier geht es nicht mehr um eine vergessene Meldung, sondern um einen Vertrauensbruch. Die Korrektur ist einfach: Melde früh, trenn Zeiten und Geräte sauber, und nutz für die Nebentätigkeit nie Laptop, Telefon oder E-Mail-Konto deines Arbeitgebers.

Gilt das alles auch in Teilzeit?

Ja. Auch in Teilzeit gelten Treuepflicht, Wettbewerbsverbot und die Klauseln aus deinem Vertrag. Der Vorteil: Weil du weniger Stunden im Hauptjob hast, bleiben die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes leichter einhaltbar, und dein Arbeitgeber hat seltener einen Grund, Nein zu sagen. Wie sich Teilzeit und Selbstständigkeit sinnvoll kombinieren lassen, liest du im Beitrag Teilzeit und nebenberuflich selbstständig.

Welche Fragen klärst du vor dem Start?

Diese Checkliste kannst du in fünfzehn Minuten durchgehen:

  • Was steht in meinem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu Nebentätigkeiten?
  • Ist es eine Anzeigepflicht oder ein Genehmigungsvorbehalt? An wen geht die Meldung?
  • Gibt es inhaltliche Überschneidungen mit meinem Arbeitgeber, seinen Kunden oder Wettbewerbern?
  • Wie viele Stunden pro Woche plane ich realistisch, und wann genau?
  • Bleiben die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und elf Stunden Ruhezeit eingehalten?
  • Habe ich die Meldung schriftlich verschickt und eine Antwort abgelegt?

Neben dem Arbeitgeber gibt es weitere Stellen: Je nach Tätigkeit meldest du ein Gewerbe an und gibst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ab. Wie das geht, steht im Beitrag Gewerbe anmelden nebenberuflich. Und welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, liest du unter selbstständig machen in 9 Schritten.

Wie viel Zeit ist neben einem Vollzeitjob realistisch?

Rechtlich ist die Grenze das Arbeitszeitgesetz. Praktisch ist es deine Energie. Wer 40 Stunden angestellt arbeitet, hat unter der Woche meist ein bis zwei Stunden am Abend, dazu ein paar Stunden am Wochenende. Bei der VS Academy, die digitale Kundenberater für selbstständige Beratungsgespräche ausbildet, arbeiten laut Website die meisten Teilnehmer ein bis zwei Stunden am Tag daran, neben dem Hauptjob. Wie einzelne von ihnen den Start erlebt haben, zeigen ihre Erfahrungsberichte. Das sind Einzelfälle, kein Durchschnitt. Wie du ein zweites Standbein aufbauen kannst, ohne dich dabei zu verheizen, erklärt der gleichnamige Ratgeber.

Aus der PraxisValentin Schmid

Ich arbeite fast nur mit Menschen, die Vollzeit angestellt sind, und keiner muss dafür seinen Job von heute auf morgen an den Nagel hängen. Ein, zwei Stunden am Tag lassen sich fast immer rausschneiden, am Wochenende etwas mehr. Wichtig ist mir dabei: Dein Hauptjob bekommt trotzdem weiter deine Leistung.

Dein nächster Schritt

Hol heute deinen Arbeitsvertrag heraus und markier die Stelle zu Nebentätigkeiten. Wenn du sie gefunden hast, formulier die Meldung mit der Vorlage oben, bevor du die ersten Stunden investierst. Und wenn du noch überlegst, welche Nebentätigkeit überhaupt zu dir passt, kannst du in einem kostenlosen Erstgespräch ehrlich klären lassen, ob der Weg als digitaler Kundenberater infrage kommt.

FAQ

Welche Fragen tauchen häufig auf?

Muss ich meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden?
Wenn dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag eine Anzeigepflicht enthält, ja. Ohne solche Klausel musst du eine Nebentätigkeit melden, wenn sie die Interessen des Arbeitgebers berühren kann, etwa wegen Konkurrenz oder Arbeitszeit. Eine kurze schriftliche Meldung ist in fast jedem Fall die sicherere Wahl.
Darf mein Arbeitgeber mir einen Nebenjob verbieten?
Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist nach herrschender Meinung unwirksam. Verbieten darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt sind, zum Beispiel bei Konkurrenz, bei Überschreiten der Arbeitszeitgrenzen oder wenn die Arbeitsleistung im Hauptjob leidet.
Was passiert, wenn ich eine Nebentätigkeit nicht melde?
Verletzt du eine vertragliche Anzeigepflicht, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen, in schweren oder wiederholten Fällen auch eine Kündigung. Besonders heikel wird es, wenn die Nebentätigkeit zusätzlich Konkurrenz macht oder während einer Krankschreibung ausgeübt wird.
Wie lange darf ich mit Nebenjob insgesamt arbeiten?
Für Arbeitnehmer gilt nach dem Arbeitszeitgesetz werktäglich grundsätzlich höchstens acht Stunden, bis zu zehn Stunden, wenn im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden eingehalten werden. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden die Zeiten zusammengerechnet, dazu kommen elf Stunden Ruhezeit.
Darf ich im Urlaub einer Nebentätigkeit nachgehen?
Während des gesetzlichen Mindesturlaubs darfst du keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Erholungszweck widerspricht (§ 8 Bundesurlaubsgesetz). Eine kleine, nicht belastende Tätigkeit wird meist anders bewertet als ein zweiter Vollzeitjob. Im Zweifel klär das vorher mit deinem Arbeitgeber.
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