Teilzeit und nebenberuflich selbstständig: so geht beides
Teilzeit und nebenberuflich selbstständig: Teilzeitanspruch, Brückenteilzeit, Krankenversicherung, Arbeitszeit und ein Wochenplan für den Mittelweg.

Teilzeit und nebenberuflich selbstständig: Für viele ist das die Lösung, wenn der Abend nicht mehr reicht. Du hast neben deinem Vollzeitjob etwas aufgebaut, die ersten Kunden sind da, aber eine Stunde nach Feierabend ist zu wenig, um weiter zu wachsen. Kündigen fühlt sich zu riskant an. Also bleibt die Frage: Kann ich die Stunden im Job reduzieren und die gewonnene Zeit in die Selbstständigkeit stecken?
Meistens ja. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt dir unter bestimmten Bedingungen sogar einen Anspruch darauf. Gleichzeitig ändert sich mit weniger Stunden einiges, vor allem bei der Krankenversicherung.
Hier bekommst du die Voraussetzungen für Teilzeit und Brückenteilzeit, eine Formulierung für den Antrag, die wichtigsten Punkte zu Krankenkasse und Arbeitszeit und einen Wochenplan. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Arbeitgeber helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, bei Versicherungsfragen deine Krankenkasse.
Wann ist Teilzeit neben der Selbstständigkeit sinnvoll?
Der richtige Zeitpunkt ist nicht der, an dem du keine Lust mehr auf den Job hast, sondern der, an dem dein Kalender zeigt, dass die Abende nicht mehr reichen. Drei Signale helfen dir:
- Gebuchte Termine kollidieren regelmäßig mit deiner Arbeitszeit, nicht nur gelegentlich.
- Du lehnst Aufträge oder Gespräche ab, weil dir die Zeit fehlt, und das mehrere Wochen am Stück.
- Der nächste Arbeitstag im Hauptjob leidet sichtbar, weil die Abende zu lang werden.
Dazu gehört eine ehrliche Rechnung: Reicht dein Teilzeitgehalt für deine festen Kosten? Und zeigen deine Zahlen der letzten Monate, dass die Selbstständigkeit den Rest zumindest teilweise auffangen kann? Wenn du noch ganz am Anfang stehst, sind ein bis zwei Stunden am Abend oft der bessere Rahmen, um ohne Druck zu lernen.
Aus der PraxisValentin SchmidIch empfehle den Weg in Stufen: Erst baust du neben dem Hauptjob stabile Einnahmen auf, und wenn das mindestens drei Monate am Stück trägt und du einen Puffer zur Seite gelegt hast, reduzierst du im Job auf Teilzeit. Wer an diesem Punkt mehr Risiko eingehen will, kann auch gleich voll einsteigen. Mit Teilzeit gewinnst du aber erst einmal Zeit für die Selbstständigkeit und hast trotzdem ein sicheres Polster im Hintergrund.
Hast du einen Anspruch auf Teilzeit?
Dauerhafte Teilzeit nach § 8 TzBfG
- Dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
- Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, Auszubildende nicht mitgezählt.
- Du stellst den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform, also zum Beispiel per E-Mail, mit Umfang und gewünschter Verteilung der Stunden.
- Einen Grund musst du nicht angeben.
- Der Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit wesentlich beeinträchtigt würden oder unverhältnismäßige Kosten entstehen.
- Antwortet er nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich, gilt die Teilzeit wie beantragt als vereinbart.
Der Haken: Bei dauerhafter Teilzeit hast du keinen gesetzlichen Anspruch, später wieder auf Vollzeit zu gehen. Dein Arbeitgeber muss dich bei freien Vollzeitstellen nur bevorzugt berücksichtigen.
Befristete Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG
Für eine Selbstständigkeit im Aufbau ist die Brückenteilzeit oft die bessere Wahl. Du reduzierst für einen festen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren und kehrst danach automatisch zu deiner alten Stundenzahl zurück. Voraussetzungen: mehr als sechs Monate Beschäftigung und ein Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten dürfen zusätzlich ablehnen, wenn bereits eine bestimmte Anzahl von Kollegen in Brückenteilzeit ist. Nach dem Ende kannst du frühestens nach einem Jahr eine neue Brückenteilzeit beantragen.
Stand Oktober 2026 gibt es politische Pläne, das Teilzeitrecht zu ändern. Beschlossen ist nichts, die genannten Regeln gelten weiter. Prüf vor deinem Antrag trotzdem den aktuellen Stand.
Wie stellst du den Antrag auf Teilzeit?
Sprich zuerst mit deiner Führungskraft, dann stell den formalen Antrag. Ein Gespräch vorab nimmt viel Druck raus, weil niemand überrascht wird. Für den schriftlichen Teil kannst du diese Formulierung anpassen:
- „Hallo Herr Schäfer, hiermit beantrage ich gemäß § 9a TzBfG eine Verringerung meiner vertraglichen Arbeitszeit von 40 auf 30 Wochenstunden für den Zeitraum vom 1. April 2027 bis 31. März 2029.“
- „Ich würde die Arbeitszeit gern auf Montag bis Donnerstag verteilen, jeweils von 8 bis 16 Uhr mit 30 Minuten Pause.“
- „Gern bespreche ich mit Ihnen, wie wir die Übergabe meiner Aufgaben am Freitag gut organisieren.“
Für dauerhafte Teilzeit ersetzt du „§ 9a“ durch „§ 8“ und lässt den Zeitraum weg. Wenn deine Selbstständigkeit eine Nebentätigkeit ist, die du noch nicht gemeldet hast, ist jetzt der richtige Moment. Wie das geht, steht im Beitrag Nebentätigkeit beim Arbeitgeber.
Was ändert sich bei der Krankenversicherung?
Das ist der wichtigste Punkt, den viele übersehen. Solange du in deinem Job sozialversicherungspflichtig angestellt bist und die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, bleibst du in der Regel über den Job krankenversichert. Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich, musst du dich selbst versichern, auch wenn du noch angestellt bist.
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Die Krankenkassen schauen auf Zeitaufwand und wirtschaftliche Bedeutung beider Tätigkeiten. Als praktischer Anhaltspunkt gilt: Wer mehr als 20 Stunden angestellt arbeitet und dabei mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße verdient, ist in aller Regel nicht hauptberuflich selbstständig. Wer 20 Stunden oder weniger angestellt ist und die Selbstständigkeit zur Haupteinnahmequelle macht, kann als hauptberuflich selbstständig gelten. Am Ende entscheidet die Kasse im Einzelfall. Ruf sie an, bevor du reduzierst, und lass dir die Einschätzung schriftlich geben.
Welche Arbeitszeitgrenzen gelten für Teilzeit plus Selbstständigkeit?
Für deine Anstellung gilt das Arbeitszeitgesetz: werktäglich grundsätzlich acht Stunden, bis zu zehn Stunden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten acht Stunden eingehalten werden, und mindestens elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Ob und wie die Stunden einer selbstständigen Nebentätigkeit mitzählen, wird unterschiedlich beurteilt. Mehrere IHKs gehen davon aus, dass sie mitzurechnen sind, und das gilt auch für Teilzeitkräfte.
Praktisch heißt das: Wer an Arbeitstagen acht Stunden im Job verbringt und abends noch drei Stunden Kundengespräche führt, bewegt sich in einer Grauzone. Teilzeit entschärft das, weil du ganze Tage für die Selbstständigkeit frei hast. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist geplant, war im Herbst 2026 aber noch nicht beschlossen.
Wie sieht eine Woche mit Teilzeit und Selbstständigkeit aus?
Beispiel, keine Vorgabe. Angenommen, Kerstin reduziert von 40 auf 30 Stunden und arbeitet Montag bis Donnerstag im Job. Ihre Woche könnte so aussehen:
- Montag bis Donnerstag: Job von 8 bis 16 Uhr. Abends höchstens eine Stunde für Nachrichten und kurze Follow-ups, zwei Abende ganz frei.
- Freitag, 9 bis 12 Uhr: Akquise und neue Gespräche vereinbaren. Das ist der Block, der am leichtesten verdrängt wird, deshalb kommt er zuerst.
- Freitag, 13 bis 17 Uhr: Kundengespräche und Kundenarbeit.
- Samstag, 10 bis 12 Uhr: Rechnungen, Buchhaltung, Wochenrückblick.
- Sonntag: frei.
Wichtig ist, dass der freie Tag wirklich der Selbstständigkeit gehört und nicht von Arztterminen, Einkäufen und Haushalt aufgefressen wird. Wer das nicht plant, hat nach drei Monaten weniger Gehalt und kaum mehr Fortschritt. Wie du einen Arbeitstag ohne festen Rahmen strukturierst, steht im Beitrag zur Tagesstruktur im Homeoffice.
Aus der PraxisValentin SchmidWenn du als Closer Beratungsgespräche für ein Unternehmen führst, fragt dich dein Auftraggeber irgendwann, wann du Blöcke hast, in die er dir Termine buchen kann. Die Interessenten suchen sich ihren Termin dann selbst aus. Je mehr Zeit du im Kalender freigibst, desto mehr Termine können bei dir landen. Deshalb rate ich jedem, der nebenberuflich aufbaut, sich größere Zeitfenster oder ganze Tage freizuschaufeln.
Was solltest du vorher finanziell durchrechnen?
- Netto-Teilzeitgehalt: Lass es dir von der Personalabteilung ausrechnen oder nutz einen Brutto-Netto-Rechner. Durch die Steuerprogression sinkt das Netto oft weniger stark als die Stunden.
- Feste Kosten: Deckt das Teilzeitgehalt Miete, Versicherungen und Lebenshaltung allein?
- Steuern: Der Gewinn aus der Selbstständigkeit wird zum Gehalt addiert. Lege von jeder Einnahme einen festen Anteil zurück.
- Rente: Weniger Gehalt bedeutet weniger Rentenpunkte. Plane einen Teil deiner Selbstständigkeitseinnahmen für die Altersvorsorge ein.
- Kleinunternehmerregelung: Wächst dein Umsatz mit den zusätzlichen Stunden über 25.000 Euro im Jahr, bist du im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr. Bei Unternehmen als Kunden ist das oft kein Nachteil, bei Privatkunden musst du deine Preise neu kalkulieren.
Teilzeit als Zwischenschritt oder als Dauerlösung?
Beides ist legitim. Manche nutzen Teilzeit als Brücke, um nach ein, zwei Jahren ganz in die Selbstständigkeit zu wechseln. Woran du merkst, dass der Moment gekommen ist, steht im Beitrag von nebenberuflich zu hauptberuflich selbstständig. Andere bleiben dauerhaft bei dieser Kombination, weil sie Sicherheit und Selbstbestimmung gleichzeitig wollen. Entscheidend ist, dass du dir das Ziel bewusst setzt und nach einem festen Zeitraum überprüfst. Wie du ein zweites Standbein aufbauen kannst, das auch in Teilzeit trägt, beschreibt der gleichnamige Ratgeber.
Dein nächster Schritt
Schau heute in deinen Kalender der letzten vier Wochen: Wie oft hast du Termine abgesagt oder verschoben, weil der Job im Weg war? Und rechne aus, wie hoch dein Teilzeitgehalt wäre. Mit diesen beiden Zahlen weißt du, ob das Gespräch mit deiner Führungskraft jetzt dran ist. Wenn du noch ganz am Anfang stehst und überlegst, ob selbstständige Kundengespräche ein Modell für dich sein könnten, kannst du das in einem kostenlosen Erstgespräch offen besprechen.




