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Remote arbeiten aus dem Ausland: Steuer, A1, Visum, Vertrag

Remote arbeiten aus dem Ausland: was Angestellte und Selbständige zu Steuern, Sozialversicherung, A1-Bescheinigung und Visum wissen müssen, mit Checkliste.

Grafik einer Unterlagen-Liste für das Arbeiten aus dem Ausland: A1-Bescheinigung, Visum, Krankenschutz und Zustimmung.

Remote arbeiten aus dem Ausland klingt nach Laptop am Meer und Video-Calls mit Blick auf die Berge. Technisch ist das kein Problem. Rechtlich passiert in dem Moment, in dem du deinen Laptop in einem anderen Land aufklappst, mehr, als die meisten denken: Dein Arbeitsvertrag, das Steuerrecht zweier Staaten, die Sozialversicherung und das Aufenthaltsrecht spielen gleichzeitig mit.

Hier findest du die vier Bereiche nacheinander, getrennt für Angestellte und Selbständige, dazu eine Checkliste, mit der du in ein Gespräch mit Arbeitgeber oder Steuerberatung gehen kannst.

Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie du aus einem bestimmten Land arbeiten darfst, hängt vom Zielland, der Dauer, deinem Vertrag und deinem Wohnsitz ab. Verbindlich helfen Steuerberatung, Krankenkasse, die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) und die Botschaft des Ziellandes.

Darfst du als Angestellter remote aus dem Ausland arbeiten?

Nur, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Der Ort der Arbeit ist Teil deines Arbeitsverhältnisses. Eine Homeoffice-Regel oder eine Vereinbarung zum mobilen Arbeiten erlaubt nicht automatisch Arbeit aus einem anderen Land. Das Landesarbeitsgericht Köln hat zum Beispiel einen Anspruch auf eine einwöchige Workation in Italien verneint, weil weder Vertrag noch Betriebsvereinbarung einen solchen Anspruch vorsahen.

Dein Arbeitgeber hat gute Gründe, genau hinzuschauen. Arbeitest du lange aus einem anderen Land, können für ihn dort Pflichten entstehen, zum Beispiel beim Lohnsteuerabzug oder durch das Risiko einer Betriebsstätte. Dazu kommen Datenschutz, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit.

So kannst du fragen: „Ich würde gern vom 3. bis 28. März aus Lissabon arbeiten. Meine Arbeitszeiten bleiben gleich, ich bin in deutscher Zeit erreichbar und arbeite über das Firmen-VPN. Was bräuchtet ihr von mir, damit das klappt?“ Diese Frage zeigt, dass du an die Fragen des Arbeitgebers gedacht hast. Die Antwort lässt du dir schriftlich geben.

Wie bist du beim Remote-Arbeiten im Ausland sozialversichert?

Innerhalb von EU, EWR, Schweiz und Vereinigtem Königreich

Hier gilt grundsätzlich: Du bist nur in einem Land sozialversichert. Arbeitest du vorübergehend für deinen deutschen Arbeitgeber aus einem anderen Land, kann deutsches Recht weitergelten, wenn die Voraussetzungen einer Entsendung erfüllt sind. Den Nachweis darüber liefert die A1-Bescheinigung. Die beantragt dein Arbeitgeber elektronisch bei der Krankenkasse, bei privat Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch für kurze Aufenthalte wird empfohlen, sie zu haben, weil manche Länder bei Kontrollen danach fragen.

Für Menschen, die dauerhaft im EU-Ausland wohnen und regelmäßig von dort für einen Arbeitgeber in einem anderen Staat arbeiten, gibt es seit Juli 2023 das Rahmenübereinkommen zur grenzüberschreitenden Telearbeit. Wer weniger als 50 Prozent seiner Arbeitszeit im Wohnstaat per Telearbeit arbeitet, kann auf Antrag über die DVKA im System des Arbeitgeberstaates bleiben. Es gilt nur zwischen den Staaten, die unterzeichnet haben, und nicht für Selbständige.

Außerhalb Europas

Mit manchen Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen, die ähnliche Regeln zur Entsendung enthalten. Mit Ländern ohne Abkommen kann es passieren, dass beide Staaten Beiträge verlangen. Ob dein Zielland ein Abkommen hat, erfährst du bei der DVKA.

Wann musst du im Ausland Steuern zahlen?

Hier gibt es zwei Grundfälle, die du auseinanderhalten musst.

Du behältst deinen Wohnsitz in Deutschland

Dann bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ob das andere Land deinen Arbeitslohn für die Tage besteuern darf, die du dort arbeitest, regelt meist das Doppelbesteuerungsabkommen. Viele Abkommen enthalten die 183-Tage-Regel: Bleibt der Arbeitnehmer im maßgeblichen Zeitraum nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat, ist der Arbeitgeber nicht dort ansässig und trägt keine dortige Betriebsstätte den Lohn, bleibt das Besteuerungsrecht in der Regel in Deutschland. Der maßgebliche Zeitraum ist je nach Abkommen das Kalenderjahr oder ein beliebiger Zwölfmonatszeitraum. Wer nur einige Wochen im Jahr aus dem Ausland arbeitet, ist damit meist auf der sicheren Seite, aber eben nicht automatisch.

Du verlegst deinen Wohnsitz ins Ausland

Dann ändert sich die Lage grundlegend. Du kannst im neuen Land unbeschränkt steuerpflichtig werden, und Deutschland verliert möglicherweise sein Besteuerungsrecht oder behält es teilweise. Wie Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Ansässigkeit zusammenspielen, erklärt der Beitrag steuerlicher Wohnsitz im Ausland.

Was gilt für Selbständige und Freelancer im Ausland?

Selbständige brauchen keine Erlaubnis eines Arbeitgebers. Dafür tragen sie alle anderen Fragen selbst.

  • Sozialversicherung in der EU: Wer in Deutschland selbständig ist und vorübergehend eine ähnliche Tätigkeit im EU-Ausland ausübt, kann bis zu 24 Monate im deutschen System bleiben. Den Nachweis bildet die A1-Bescheinigung für Selbständige. Gesetzlich Versicherte beantragen sie bei ihrer Krankenkasse, privat Versicherte in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Steuern: Für Selbständige gilt die 183-Tage-Regel für Arbeitnehmer nicht. Wichtig ist, wo du ansässig bist und ob du im anderen Land eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung begründest, etwa durch ein dauerhaft genutztes Büro.
  • Umsatzsteuer: Wenn du deine Kunden weiter in Deutschland hast, ändert ein kurzer Auslandsaufenthalt meist nichts. Ziehst du um, solltest du die Rechnungsstellung mit der Steuerberatung abstimmen.
  • Gewerbe und Meldepflichten: Ein Gewerbe in Deutschland setzt in der Regel eine Betriebsstätte hier voraus. Verlegst du alles ins Ausland, ist das eine eigene Frage.

Brauchst du ein Visum, um remote aus dem Ausland zu arbeiten?

Innerhalb der EU nicht. Als deutscher Staatsbürger darfst du dort leben und arbeiten, bei längeren Aufenthalten gibt es aber meist eine Registrierungspflicht.

Außerhalb der EU ist das häufigste Missverständnis: Mit einem Touristenvisum oder visumfreier Einreise darfst du arbeiten, solange deine Kunden im Ausland sitzen. Viele Länder sehen das anders und erlauben mit einem Touristenstatus keine Erwerbstätigkeit, egal für wen. Ob Remote-Arbeit für ausländische Auftraggeber geduldet wird, ist von Land zu Land verschieden. Einige Länder haben eigene Visa für Remote-Arbeitende eingeführt, meist mit Einkommensnachweis und Krankenversicherung als Voraussetzung. Die gültigen Bedingungen findest du immer bei der Botschaft oder Einwanderungsbehörde des Ziellandes, nicht in Foren.

Was musst du praktisch vorbereiten, damit die Arbeit im Ausland läuft?

Neben dem Rechtlichen gibt es die Alltagsfragen. Sie entscheiden, ob dein Arbeitgeber oder deine Kunden eine Wiederholung wollen.

  • Internet: Frag die Unterkunft nach einem Speedtest-Screenshot. Nimm einen mobilen Hotspot oder eine lokale SIM-Karte als Plan B mit.
  • Zeitzone: Leg fest, in welchen Stunden du erreichbar bist, und schreib sie in deine Signatur. Mehr zur Organisation steht im Beitrag remote arbeiten mit Zeitverschiebung.
  • Arbeitsplatz: Ein echter Tisch, ein Stuhl, Ruhe für Calls. Ein Sofa reicht für zwei Tage, nicht für vier Wochen.
  • Datenschutz: Nur über VPN und eigene Geräte arbeiten, keine Kundendaten in öffentlichen Netzen.
  • Versicherung: Klären, ob deine Krankenversicherung und gegebenenfalls Berufshaftpflicht im Zielland gelten.
Aus der PraxisValentin Schmid

Wenn ich unterwegs bin, teste ich die Internetverbindung oft mit einem kurzen Probe-Call. In Kapstadt war ich mir zum Beispiel nicht sicher, ob die Verbindung flüssig genug ist, also habe ich einem Freund einen Zoom-Link geschickt und gefragt, ob er mal kurz fünf Minuten Zeit hat, damit wir alles durchtesten können, auch den Ton. Das kannst du jederzeit so machen.

Welche Fehler passieren beim Remote-Arbeiten aus dem Ausland am häufigsten?

  • Ohne Absprache losfahren und hoffen, dass es niemand merkt. Spätestens bei einem Unfall, einer Kontrolle oder einer Lohnabrechnung fällt es auf, und dann fehlt der Nachweis.
  • Tage nicht zählen. Wer mehrmals im Jahr ins gleiche Land fährt, verliert schnell den Überblick, und genau diese Summe kann für Steuern und Aufenthalt zählen.
  • Aus einer Workation schleichend einen Umzug machen. Aus vier Wochen werden drei Monate, dann sechs. Sobald du deinen Lebensmittelpunkt verlegst, gelten andere Regeln.
  • Die A1-Bescheinigung erst beantragen, wenn jemand danach fragt. Plane sie vor der Abreise ein.

Gegen alle vier hilft dieselbe Gewohnheit: eine einfache Tabelle mit Datum, Land und Grund jedes Aufenthalts, plus ein Ordner mit Zustimmung, A1 und Versicherungsnachweis.

Checkliste: Was klärst du vor dem ersten Arbeitstag im Ausland?

  • Schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers mit Zeitraum und Land, oder als Selbständiger: Absprache mit wichtigen Kunden
  • A1-Bescheinigung beantragt, wenn du innerhalb Europas arbeitest
  • Aufenthaltstage dieses Jahres im Zielland gezählt und notiert
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland bei der Steuerberatung geprüft, wenn du länger bleibst
  • Aufenthaltsrecht geprüft: Darf ich mit meinem Status dort arbeiten?
  • Krankenversicherung für den Aufenthalt geklärt
  • Technik getestet: Internet, Headset, VPN, Ersatzverbindung

Wenn es um ein paar Wochen geht, findest du die Planung im Beitrag zur Workation.

Welche Berufe eignen sich, um aus dem Ausland zu arbeiten?

Grundsätzlich alle, die vollständig digital laufen und nicht an feste Bürozeiten vor Ort gebunden sind. Wer selbständig ist und seine Arbeit per Telefon oder Videocall erledigt, kann den Ort am leichtesten wechseln, muss aber die Fragen zu Steuer, Sozialversicherung und Visum genauso klären wie alle anderen.

Ein Beispiel ist die Arbeit als digitaler Kundenberater: Du führst selbständig Beratungs- und Verkaufsgespräche für Unternehmen mit digitalen Produkten, per Telefon oder Videocall. Wie der Alltag aussieht, beschreibt die Seite Remote Closer. Wenn du herausfinden willst, ob das für dich ein Weg zu mehr Ortsunabhängigkeit sein kann, kannst du das in einem kostenlosen Erstgespräch ehrlich durchsprechen.

FAQ

Welche Fragen tauchen häufig auf?

Darf ich als Angestellter einfach aus dem Ausland arbeiten?
Nein, nicht ohne Zustimmung. Der Arbeitsort ist Teil deines Arbeitsverhältnisses, und eine Regelung zum mobilen Arbeiten erlaubt nicht automatisch Arbeit im Ausland. Gerichte haben bereits entschieden, dass es ohne entsprechende Vereinbarung keinen Anspruch auf Workation im Ausland gibt. Lass dir die Erlaubnis schriftlich geben.
Brauche ich für kurze Remote-Arbeit im EU-Ausland eine A1-Bescheinigung?
Bei beruflicher Tätigkeit im EU-Ausland, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich wird die A1-Bescheinigung grundsätzlich auch für kurze Einsätze empfohlen. Sie belegt, dass du weiter in Deutschland sozialversichert bist. Angestellte bekommen sie über den Arbeitgeber, Selbständige beantragen sie selbst, je nach Versicherung bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Muss ich im Ausland Steuern zahlen, wenn ich remote für eine deutsche Firma arbeite?
Das kann passieren. Bei Arbeitnehmern regelt meist die 183-Tage-Regel im Doppelbesteuerungsabkommen, ob der Tätigkeitsstaat den Lohn besteuern darf. Verlegst du deinen Wohnsitz, ändert sich die Lage grundlegend. Die Einzelheiten hängen vom Abkommen ab und gehören zur Steuerberatung.
Brauche ich ein Visum, um remote aus dem Ausland zu arbeiten?
Innerhalb der EU hast du als Deutscher Freizügigkeit. Außerhalb kommt es auf das Land an: Viele Touristenvisa erlauben keine Erwerbstätigkeit, auch nicht für ausländische Auftraggeber. Einige Länder bieten eigene Visa für Remote-Arbeitende an. Die Bedingungen stehen bei der Botschaft des Ziellandes.
Was ist das Rahmenübereinkommen zur Telearbeit?
Eine Vereinbarung mehrerer europäischer Staaten, die seit Juli 2023 gilt. Wer im Wohnstaat weniger als 50 Prozent seiner Arbeitszeit per Telearbeit für einen Arbeitgeber im anderen Staat arbeitet, kann auf Antrag im Sozialversicherungssystem des Arbeitgeberstaates bleiben. Es gilt nur zwischen Unterzeichnerstaaten und für regelmäßige Telearbeit, nicht für Selbständige.
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