Was unterscheidet Kaltakquise von Warmakquise?
Bei der Kaltakquise rechnet die andere Person nicht mit dir. Es gab keine Anfrage, kein früheres Gespräch und keine Empfehlung. Du hast wenige Sekunden, um zu sagen, wer du bist und warum du dich meldest. Bei der Warmakquise gibt es dagegen einen Anknüpfungspunkt, auf den du dich im ersten Satz beziehen kannst.
Kaltakquise ist ein Teil des Outbound-Vertriebs, und viele Absagen gehören dazu. Wie du damit umgehst, ohne die Lust zu verlieren, steht unter Umgang mit Ablehnung im Vertrieb. Viele Beratungsmodelle setzen lieber auf Interessenten, die sich selbst melden. So arbeiten auch digitale Kundenberater: Sie sprechen in der Regel mit Menschen, die bei einem Unternehmen angefragt haben.
Was ist bei Kaltakquise am Telefon erlaubt?
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wertet Werbeanrufe ohne Einwilligung als unzumutbare Belästigung. Bei Verbrauchern braucht es eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, die das werbende Unternehmen dokumentieren muss. Bei Unternehmen genügt eine mutmaßliche Einwilligung. Dafür braucht es konkrete Anhaltspunkte, dass das Unternehmen gerade an diesem Anruf interessiert ist, etwa eine bestehende Geschäftsbeziehung mit sachlichem Bezug zum Anruf. Dass dein Angebot nützlich sein könnte, reicht allein nicht.
- Rufst du ein Unternehmen an oder eine Privatperson? Bei Privatpersonen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung gilt: kein Anruf.
- Gibt es einen konkreten Grund zur Annahme, dass genau dieser Anruf erwünscht ist?
- Ist deine Rufnummer sichtbar? Bei Werbeanrufen darf sie nicht unterdrückt werden.
Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Eine erste Auskunft gibt die IHK, verbindlich berät dich eine Anwältin oder ein Anwalt für Wettbewerbsrecht. Die Regeln im Detail, einen fairen Gesprächseinstieg und typische Fehler findest du im Beitrag Kaltakquise am Telefon: Was erlaubt ist und wie sie gelingt.


